Dieses Foto ist in Italiengemeinfrei, weil es zuerst in Italien veröffentlicht wurde und das Urheberrecht abgelaufen ist. Laut Urheberrecht und verwandte Schutzrechte n.633, 22. April 1941 und späteren Ausgaben, sind einfache Bilder von Menschen oder von Aspekten, Elementen und Sachverhalten des natürlichen oder gesellschaftlichen Lebens, die mit fotografischen Prozessen oder einem analogen Verfahren erhalten wurden, darunter auch Reproduktionen der bildenden Kunst und Standbilder aus Filmen von Filmmaterialien (Art. 87) für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Erschaffung geschützt (Art. 92). Diese Bestimmung gilt nicht für Aufnahmen von Schriften, Dokumenten, Geschäftspapieren, materiellen Objekten, technischen Zeichnungen und ähnlichen Erzeugnissen (Art. 87). Das italienische Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen Werken der Fotokunst und einfachen Lichtbildern. (Art. 2, § 7). Werke der Fotokunst sind für 70 Jahre nach Ableben des Urhebers geschützt (Art. 32 bis), während einfache Fotografien für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Schaffung geschützt sind. Es handelt sich nicht um einfache Aufnahmen, wenn künstlerischer Wert oder Reflexionen der Kreativität respektive Persönlichkeit des Fotografen erkennbar sind.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Das gilt nicht für Länder, in denen das verkürzte Urheberrecht für Werke aus Italien keine Anwendung findet. Nur wenn folgende Bedingungen erfüllt werden, ist das Foto auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:
es fällt nicht unter das Urheberrecht der USA; es wurde dort nicht separat für einen Schutz registriert (siehe Commons:Copyright tags #United States für die meisten Fälle) und
es wurde vor 1976 erstellt — dann ist es außerhalb des Urheberrechts bezüglich der der URAA-Erneuerung (1. Januar 1996) (17 U.S.C.§ 104A). In diesem Fall, füge bitte {{PD-1996}} in Ergänzung zu diesem Baustein hinzu; wenn es nach 1975 erstellt wurde {{Not-PD-US-URAA}}.
Der Urheber dieses Werks ist 1930 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland (Italien) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996).
For background information, see the explanations on Non-U.S. copyrights. In Italy, the country where the photograph was taken, the copyright expires after a period of 20 years from its creation. Created in early 1920s, it was protected until early 1940s, when the image passed into the public domain.
Déi Persoun, déi dëst Wierk mat dësem Dokument verbonn huet, iwwerléist der dëst Wierk Allgemengheet dëst Wierk, andeem si all Copyright-Rechter an all weider domat verbonne Rechter – am Kader vun de jeeweilege gesetzleche Bestëmmungen – opgëtt. D'Wierk kann – souguer fir kommerziell Zwecker – kopéiert, modifizéiert a viruverdeelt ginn, ouni datt dofir eng Autorisatioun gefrot muss ginn.
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Das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg hat zur Nutzung von gemeinfreien Bildern Fair-Use-Empfehlungen veröffentlicht. Sie beruhen auf den EU-Richtlinien für die Domain-Nutzung, aber es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, diese einzuhalten. Wir empfehlen folgendes:
Wenn ein gemeinfreies Werk genutzt wird, gib bitte den Autor oder Schöpfer desselben an.
Bitte nenne auch das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg und den Fotografen, der die digitale Reproduktion erzeugt und zugänglich gemacht hat.
Wenn Du ein gemeinfreies Werk nutzt oder veränderst, solltest Du die Änderungen nicht als vom Schöpfer oder Anbieter dieses Werkes stammend darstellen.
Du kannst einfach zum Objekt als Quelle verlinken. Andernfalls empfehlen wir folgendes:
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